Steuer & Recht
#BL1#Wenn mehrere in einem räumlichen Zusammenhang stehende gastronomische Betriebe zu einem „Einkauf- und Erlebniscenter“ nach einem integrativen Gesamtkonzept betrieben werden, ist die Frage der lärmschutzrechtlichen Zulässigkeiten auf der Grundlage des insgesamt erzeugten Summenpegels zu würdigen.
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