Betriebsschließungsversicherung
Laut dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs zu Betriebsschließungsversicherungen muss der Versicherer einem Hotelier aus Hameln für den zweiten Lockdown Geld auszahlen. In dem Vertrag wurde bei den Schließungsgründen auf die im Infektionsschutzgesetz aufgelisteten Krankheiten verwiesen, ohne einen Stichtag zu nennen. Jürgen Benad, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Dehoga Bundesverband, ordnet das Urteil ein und sagt, worauf Hoteliers und Gastronomen beim Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung achten sollten.
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