Buchungsportale

Sieg nach acht Jahren: Die Bestpreisklausel ist wettbewerbswidrig

IMAGO/Jan Huebner
Nach jahrelangem Rechtsstreit bestätigt der Bundesgerichtshof: Enge und weite Paritätsklauseln von Hotelbuchungsportalen stellen Wettbewerbsbehinderungen dar
Nach jahrelangem Rechtsstreit bestätigt der Bundesgerichtshof: Enge und weite Paritätsklauseln von Hotelbuchungsportalen stellen Wettbewerbsbehinderungen dar

Erleichterung beim Hotelverband IHA: Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat nun auch die "engen" Bestpreisklauseln des Buchungsportals Booking.com für unvereinbar mit dem Kartellrecht erklärt. IHA sieht eine internationale Bedeutung

Nun ist Schluss mit einer jahrelang umstrittenen Praxis der Buchungsportale. Diese hatten oft verlangt, dass Hotels auf dem jeweiligen Portal den g&uu

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