Es waren zähe Verhandlungen mit einem späten Ergebnis nach gut elf Stunden, als Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beriet. Die Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April stand relativ schnell fest. Über Ostern werden die Kontaktbeschränkungen sogar verschärft. "Kontaktarmer Urlaub" in einigen nördlichen Bundesländern wird an Ostern nicht möglich sein. Die (Außen)gastronomie wird nur einmal im Beschluss erwähnt, die Hotellerie mit keinem Wort.
Grundsätzlich werden die bestehenden Maßnahmen bis zum 18. April verlängert. Beschlossen wurden angesichts des raschen Anstiegs der Corona-Fallzahlen in Deutschland auch Zusatzmaßnahmen zu der "Notbremse", die Landkreise einführen sollen, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz wieder über 100 steigt. Mögliche Zusatzmaßnahmen sind laut Beschluss Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen oder eine Schnelltestpflicht für bestimmte Orte. Allerdings wird dies den Landkreisen freigestellt – auch das umstrittene Wort Ausgangssperre ist nicht mehr enthalten.
Vom 1. bis zum 5. April soll es nun eine "erweiterte Ruhezeit zu Ostern" geben, in der etwa am Gründonnerstag auch die Lebensmittelgeschäfte schließen sollen. Das öffentliche Leben soll weitgehend ruhen, die Kontakte werden auf Treffen mit einem Haushalt (max. 5 Personen, ohne Kinder bis 14 Jahre) beschränkt. In diesem Abschnitt findet auch die Außengastronomie Erwähnung: "Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen", heißt es im Beschluss. Eine Öffnung unter bestimmten Bedingungen wie in Rheinland-Pfalz oder Tübingen wird im Beschluss also vorerst nicht kassiert, hängt aber von der Umsetzung der Verordnungen in den Ländern ab. Nach Ostern könne man dann erneut über Lockerungen nachdenken, wenn die Zahl der Neuinfektionen dies erlaube, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Bund und Länder fordern von den Unternehmen, dass sie Mitarbeiter in den Betrieben zweimal wöchentlich testen. Anfang April werde man sehen, wie viele Unternehmen die Selbstverpflichtung umgesetzt hätten. Auf dieser Grundlage werde die Bundesregierung dann entscheiden, "ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht", wird in dem Beschluss gewarnt. Bund und Länder betonen im Entwurf, dass die Firmen auf jeden Fall einen größeren Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten sollten.
Zugleich werden zusätzliche Unternehmenshilfen versprochen. "Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln", heißt es im Beschluss. Merkel und die Ministerpräsidenten wollen am 12. April erneut beraten.