Die EU-Kommission hat bereits Ende Januar entschieden, die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen zu erhöhen. Zwischenzeitlich hat das Bundeswirtschaftsministerium das Antragssystem angepasst.
Die aktualisierten FAQs zu diesem Thema hat das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Homepage eingestellt. Darauf weist der Dehoga Bayern hin.
Ab sofort ist es demnach möglich, Anträge auf November-/Dezemberhilfe bis zu einer Höhe von insgesamt 2 Mio. Euro (1,8 Mio. Euro Kleinbeihilfe, 200.000 Euro De-Minimis) zu stellen. Damit können die Unternehmen, die bisher noch keinen Antrag auf November-/Dezemberhilfe gestellt haben oder beispielsweise nur einen Novemberhilfeantrag, aber noch keinen Dezemberhilfeantrag, unmittelbar von der Anhebung der Beihilfeobergrenzen profitieren.
Zudem laufen die Arbeiten zur erweiterten November-/Dezemberhilfe. Neben dem Kleinbeihilferahmen (und De-Minimis) sollen die Unternehmen wahlweise auch die Möglichkeit erhalten, sich auf die neue Bundesregelung November-/Dezemberhilfe zum Schadensausgleich oder auf die (auf 10 Mio. Euro angehobene) Fixkostenhilfe zu stützen.
"Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass auch die großen Unternehmen nicht bis Mitte März auf die Antragstellung warten müssen, sondern eine Antragstellung deutlich vorher möglich sein wird", heißt es beim Dehoga Bayern.