Der Bundesrat ließ am Freitag das entsprechende Gesetz passieren, das der Bundestag im Februar verabschiedet hatte.
Die Sonderregeln würden eigentlich Ende März auslaufen und werden nun bis Ende Juni verlängert.
Sie beinhalten unter anderem einen vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld. So reicht es weiter aus, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
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Regeln zum Kurzarbeitergeld sollen bis 30. Juni verlängert werden
Auch die maximale Bezugsdauer soll ausgedehnt werden. Dehoga-Vertreter zeigen sich erleichtert.
Verlängert wurde auch die Regelung, dass sich das
Kurzarbeitergeld erhöht, wenn die Kurzarbeit vier Monate oder länger dauert. Zudem wird die
mögliche Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate verlängert.
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Gastro-Kurzarbeit auf Höchststand
Wieder einmal trifft es das Gastgewerbe besonders hart, wie die Zahlen des ifo-Instituts und des Dehoga zeigen.