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Sonderregeln für Kurzarbeitergeld verlängert

IMAGO / Shotshop
Kurzarbeit: Das Gastgewerbe ist besonders betroffen
Kurzarbeit: Das Gastgewerbe ist besonders betroffen

Der Bundesrat ließ am Freitag das entsprechende Gesetz passieren, das der Bundestag im Februar verabschiedet hatte.

Die Sonderregeln würden eigentlich Ende März auslaufen und werden nun bis Ende Juni verlängert.

Sie beinhalten unter anderem einen vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld. So reicht es weiter aus, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.


Verlängert wurde auch die Regelung, dass sich das Kurzarbeitergeld erhöht, wenn die Kurzarbeit vier Monate oder länger dauert. Zudem wird die mögliche Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate verlängert.




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