Coronakrise
Das Landgericht München hat sich in den letzten Monaten durch eine deutliche Positionierung zu § 313 BGB von sich reden gemacht. Jetzt hat das Gericht erstmals ein Urteil in Bezug auf ein Hotel gefällt (LG München I, Urteil vom 25. Januar 2021, Az. 31 O 7743/20). Die Begründung ist laut Rechtsanwalt Martin Bartlik abermals spektakulär, wenn auch in Teilen diskussionswürdig. Zwar gibt das Gericht den betroffenen Vermietern und Mietern Argumentationshilfen an die Hand, ob die Gespräche dadurch einfacher werden, bleibt abzuwarten.
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