Die Ungewissheit für die größeren und größten Arbeitgeber der Branche ist vorbei. Die hat EU-Kommission den Antrag Deutschlands für die November- und Dezemberhilfen extra genehmigt.
So erhalten nun erstmalig auch die größeren und größten Unternehmen des Gastgewerbes direkte nicht rückzahlbare Finanzhilfen. Alle, die für November und Dezember einen Anspruch auf mehr als 4 Mio. Euro haben, werden nunmehr auch die von den Ministern Scholz und Altmaier zugesagten Hilfen bekommen. Das teilt der Dehoga Bundesverband in einem aktuellen Schreiben an seine Mitglieder mit.
Die Auszahlungskriterien dieses Programms seinen noch nicht im Detail bekannt, schreibt der Verband. Er vermutet aber, dass ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen plus – eine Fixkostenerstattung bis zur Höhe von 75 Prozent der jeweiligen Vorjahresmonate erfolgt. In der Mitteilung der EU hieß es: "Die jetzt genehmigten Hilfen sehen nach Angaben der EU-Kommission vor, dass bis zu 100 Prozent der nachgewiesenen Verluste erstattet werden oder 75 Prozent des Umsatzes der Monate November und Dezember 2019." Auch das Bundeswirtschaftsministerium hat sich zu der gestrigen Genehmigung mit weiteren Informationen geäußert. Hier der Link.
Auch zu der vom Dehoga geforderten Heraufsetzung der Höchstgrenzen bei Kleinbeihilfe auf 5 Mio. Euro (derzeit 800.000 und 200.000 Euro de-minimis Beihilfe) und Fixkostenhilfe auf 10 bis 15 Mio. Euro (derzeit 3 Mio. Euro) bestehe Hoffnung, so der Verband. Die Ministerien seien mit Hochdruck daran. Möglicherweise werde noch im Januar eine Entscheidung der EU-Kommission getroffen.