Die Maskenpflicht fällt in den meisten Bundesländern bis auf zwei.
Seit Sonntag, 3. April, sind die Übergangsphase des alten zum neuen Infektionsschutzgesetz und damit für die meisten Betriebe des Gastgewerbes Einschränkungen wie Zugangsbeschränkungen, Maskenpflicht, Abstandsregeln oder Kontaktnachverfolgung beendet. Von der Hotspot-Regelung, die weitergehende Maßnahmen erlaubt, machen nur Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch – in unterschiedlichen Ausführungen.
So hat die Hamburger Bürgerschaft am 30. März entschieden, das Bundesland zum Hotspot zu erklären. Trotzdem kommen für Gastronomen und Hoteliers Erleichterungen. So gibt es für Restaurants und Gastronomen keine Zugangsbeschränkungen nach 3G-, 2G- oder 2G-plus-Regeln mehr. Einzige Ausnahme: Tanzveranstaltungen sind weiter nur unter 2G plus erlaubt, dafür entfällt die Maskenpflicht. Apropos Maske: Die bleibt zunächst verpflichtend in öffentlich zugänglichen Innenräumen, also auch den meisten Hotels und Restaurants.
Mecklenburg-Vorpommern bleibt bei 3G
Der Landtag
Mecklenburg-Vorpommerns dagegen hatte als erstes Landesparlament entschieden, von der Hotspot-Regelung Gebrauch zu machen. Eine entsprechende Corona-Verordnung trat am 1. April in Kraft. Darin sind nicht nur
weiterhin Maskenpflichten und Abstandsregeln vorgeschrieben, sondern auch Zugangsbeschränkungen.
Unter Protesten des örtlichen Dehoga sind in der aktuellen Verordnung
3G-Regeln für Hotels und Restaurants weiter vorgeschrieben, wie die
Maskenpflicht gelten sie dort aber nur für
Innenräume. Zudem können sich Unternehmen hier weiter für eine
2G-Option entscheiden: Wer nur Geimpfte und Genesene einlässt, kann dafür auf Maskenpflicht und Mindestabstände verzichten.
Clubs und Discotheken fallen wie in Hamburg unter die
2G-plus-Regel.
Wegfall der Maskenpflicht sorgt für Unsicherheit
In den anderen Bundesländern dagegen fallen
insbesondere fürs Gastgewerbe praktisch alle Auflagen. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht nämlich nur noch wenige
allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Kliniken und Pflegeheimen vor. In Bussen und Bahnen soll ebenfalls weiter Maskenpflicht gelten können. Schärfere Vorgaben kommen nur, wenn ein Landesparlament ein Bundesland oder Teile davon zum Hotspot erklärt.
Generell begrüßen Vertreter und Hotellerie den Wegfall der Auflagen. Doch insbesondere die
ausbleibende Maskenpflicht sorgt auch für Verunsicherung, inwiefern zum Schutz von Mitarbeitern und Gästen eigene Regeln nach Hausrecht aufgestellt werden sollten.
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Hotspot-Regelungen rechtlich unsicher
Einige Landesparlemente begründen die
nicht eingesetzten Hotspot-Regelungen mit Bedenken, dass diese
vor Gericht Bestand haben könnten – insbesondere, wenn ein ganzes Bundesland zum Hotspot erklärt werden soll. So
entschieden sich etwa die Parlamente von
Berlin und
Thüringen nach langen Diskussionen
gegen eine entsprechende Einstufung. In
Hamburg und
Mecklenburg-Vorpommern etwa wollen Vertreter von
FDP und
AfD gegen die Einstufung als Hotspot
klagen.