Leichtes Aufatmen für Unternehmen und Bürger: Die sogenannte Gaspreisbremse soll nun doch ab Janaur gelten, allerdings rückwirkend. Vertreter des Gastgewerbes allerdings äußerten unlängst Sorge über die Berechnungsgrundlage.
Bei der Gaspreisbremse sollen Bürger und Unternehmen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 entlastet werden. Klar war bislang eine Entlastung ab März 2023 bis zum Frühjahr 2024. Wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar "gleichsam rückwirkend" erstreckt werden.
Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Energiepreisbremen auf stark gestiegene Energiepreise und will Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen.
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So funktioniert die Gaspreisbremse
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und
kleine und mittlere Unternehmen für
80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten
Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.
Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen. Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant, und zwar bereits ab Januar. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten. Die Entlastungen für die Industrie sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, heißt es im Entwurf.
Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen "Abwehrschirm" mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.
Dehoga BaWü: Verbrauch fair berechnen
Vertreter des Gastgewerbes wie der Dehoga begrüßen die Entlastungen grundsätzlich, mahnen aber eine faire Berechnung des Energieverbrauchs an. So sagte etwa der Vorsitzende des baden-württembergischen Dehoga Landesverbands, Fritz Engelhardt: Es bestehe zwar kein Zweifel, dass der Staat helfen wolle. Doch seien Wollen und Können zweierlei.
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Engelhardt kritisierte, dass für die
Berechnung der Strom- und Gaspreisbremse offenbar der
Energieverbrauch der Unternehmen
des Jahres 2021 zugrunde gelegt werden solle. In jenem Jahr hätten die Betriebe
wegen der Schließungen mindestens ein Drittel weniger Energie verbraucht. "Entsprechend niedriger würden dann die Hilfen für unsere Betriebe ausfallen. Wenn das so kommt, wird das eine Katastrophe."
Russlands Krieg verschärft Energiekrise
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft, heißt es im Entwurf. Insbesondere die zuletzt sehr großen Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme stellten eine "erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung" für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. "Sie sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung."
Die Preisbremsen sollten die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Die Bundesregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt.