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Firma haftet für das Messer des Kochs

Ein für drei Monate in einem Veranstaltungsunternehmen angestellter Koch kann den Ersatz für abhanden gekommenes persönliches Arbeitsmaterial vom Arbeitgeber verlangen, wenn er die Geräte (hier: Messer und Schürzen) in einem Spind am Arbeitsplatz verwahrt hat

FRANKFURT/M. (büs). Ein für drei Monate in einem Veranstaltungsunternehmen angestellter Koch kann den Ersatz für abhanden gekommenes persönliches Arbe

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