Freie Zimmer, wie hier im fränkischen Rothenburg ob der Tauber, stehen für Gäste aus dem Kreis Gütersloh nicht zur Verfügung
Die bayerische Staatsregierung hat verfügt, dass Gäste aus den Landkreisen Gütersloh und Warendorf in bayerischen Hotels nicht übernachten dürfen.
MÜNCHEN. Laut einer Eilmeldung des Dehoga Bayern an seine Mitgliedsbetriebe dürfen Gäste aus den Landkreisen Gütersloh und Warendof nicht beherbergt werden, es sei denn, sie verfügen über einen aktuellen Nachweis, dass sie negativ auf das Coronavirus getestet wurden.
Detailliert beschrieben heißt das: Beherbergungsbetriebe in Bayern dürfen keine Gäste aufnehmen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch Instituts pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, es sei denn sie verfügen über ein aktuelles ärztliches Zeugnis, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SarsCoV-2 vorhanden sind, und welches der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorzulegen ist.
Wie diese Regelung genau gehandhabt werden soll und wie es mit der Kostenfrage aussieht, ist derzeit noch offen.
In der Fleischfabrik der Tönnies Unternehmensgruppe in Rheda-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh haben sich mehr als 1500 Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert. Das hat mittlerweile zu einen Lockdown in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt. Es ist dort verboten, öffentlich Sport in geschlossenen Räumen zu treiben. Fitnessstudios und Schwimmbäder bleiben geschlossen. Ebenso Kinos und Bars (was mit Hotels und Restaurants wird, ist noch unklar). Das Grillen im Freien ist verboten. Konzerte und sonstige Veranstaltungen dürfen nicht stattfinden. Ausstellungen und Museen müssen wieder schließen. Schulen und Kitas im Landkreis Gütersloh sind bereits seit 17. Juni zu.
red/hz