Management & Praxis
Nach den Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ist es generell verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen.
Jetzt Angebot auswählen und sofort weiterlesen!
Jetzt Angebot auswählen und sofort weiterlesen!