Gerichtsurteil

Kläger legen Berufung im Haumann-Prozess ein

Norbert Krupp
Vor Gericht bestätigt: Gereon Haumann freut sich mit seiner Frau Susanne über das Urteil
Vor Gericht bestätigt: Gereon Haumann freut sich mit seiner Frau Susanne über das Urteil

Der Dehoga äußert sich in einem Statement zum aktuellen Stand im Fall der Wiederwahl von Dehoga-Präsident Gereon Haumann. Der Verband nennt die Berufung unbegründet.

BAD KREUZNACH. In einer Mitteilung schreibt der Dehoga Rheinland-Pfalz, dass man zur Kenntnis genommen habe, dass 17 von 20 Klägern gegen die Entscheidung des Landgerichts Bad Kreuznach von 12. Dezember Berufung vor dem OLG Koblenz eingelegt haben.

Damals hatte das Landgericht in Bad Kreuznach entschieden, dass die 2018 erfolgte Wiederwahl Gereon Haumann als Präsident des Dehoga-Landesverbands für den Zeitraum von 2021 bis 2029 rechtmäßig war. Zwar habe das Vorgehen nicht der Satzung entsprochen, aber da die Entscheidung von mehr als zwei Dritteln der Wähler mitgetragen worden sei, handele es sich um einen „satzungsbrechenden Beschluss“, der rechtskräftig sei.

Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage vollumfänglich abgewiesen und seine Rechtsauffassung umfassend und rechtlich überzeugend in der Urteilsbegründung dargelegt, so der Verband in einem Statement. Die Kosten des Verfahrens wurden den Klägern auferlegt.

Der Justiziar des Landesverbandes Professor Dr. Rolf Bietmann räumt der bislang unbegründeten Berufung keine Erfolgsaussicht ein. „Der Dehoga Rheinland-Pfalz sieht einem Berufungsverfahren gelassen entgegen“, so Landesgeschäftsführerin Anna Roeren-Bergs. red/ko
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