Check-in per Handy: In Hotels immer gängiger
Seit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetzes im Januar 2020 sowie der im März 2021 eingefügten Experimentierklausel ist der Weg frei für digitale Check-ins und elektronische Meldeverfahren. Dazu gibt es nun ein Merkblatt.
Effizient, schnell, sicher - und immer gefragter: Nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie liegen die Vorteile eines digitalen und möglicherweise sogar kontaktlosen Eincheckens auf der Hand.
„Wir begrüßen die
neuen digitalen Lösungen zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten außerordentlich, sie setzen eine jahrzehntelange Forderung des Hotelverbandes um“, bekräftigt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Um Hoteliers Sicherheit beim Umgang mit dem Verfahren zu geben, hat der IHA unter dem Titel „Die Umsetzung des Bundesmeldegesetzes in der Hotellerie“
ein aktualisiertes Merkblatt vorbereitet. Es enthält die
bisherigen und neuen Regelungen zum Melderecht inklusive der digitalen Umsetzungsmöglichkeiten der besonderen Hotelmeldepflicht, wie der Verband mitteilt.
Nichtmitglieder können das IHA-Merkblatt unter
www.iha-service.de zum Preis von 25 Euro beziehen. IHA-Mitglieder können das Merkblatt „Die Umsetzung des Bundesmeldegesetzes in der Hotellerie“ kostenfrei im IHA-Extranet abrufen.