Neue Überbrückungshilfe am Start.
Ab sofort können Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich für Belastungen durch die Corona-Krise erhalten. Auf der Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Steuerberater nun bis Ende April Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Förderbedingungen haben sich nach Angaben des Ministeriums im Vergleich zum vergangenen Jahr kaum verändert.
Bereits in den nächsten Wochen würden die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. "Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante fordert uns allen abermals Einschränkungen ab." Diese seien nötig, um die Gesundheit zu schützen und Krankenhäuser vor einer Überlastung zu bewahren.
"Gleichzeitig bedeuten diese Einschränkungen aber auch eine
erneute Belastungsprobe für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten, und das, nachdem sie schon knapp zwei Jahre Pandemie hinter sich haben - eine Zeit voller Unsicherheit, Einschränkungen und Sorgen, eine Zeit, die viele aufgezehrt hat." Mit der
Überbrückungshilfe IV wolle man den Unternehmen sehr schnell eine helfende Hand reichen, um wenigstens einige Härten abzufedern.
Sach- und Personalkosten
"Wir wissen, dass es für viele Unternehmen aufwändig und kostspielig ist,
2G Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen", sagte Habeck. So sollten in der Überbrückungshilfe IV nicht nur
Sachkosten, sondern auch Personalkosten angerechnet werden, die bei der Umsetzung der coronabedingten Zugangsregeln entstehen.
Für die Bearbeitung sind den Angaben zufolge die Bewilligungsstellen der Länder zuständig, die Abschlagszahlungen von
bis zu 100.000 Euro je Fördermonat bewilligen könnten. Abschlagszahlungen sind Vorauszahlungen, die später mit den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schäden abgeglichen werden.
Antragsberechtigt sind wie bisher Unternehmen mit einem
coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent,
Fixkosten können bis zu 90 Prozent erstattet werden. Darüber hinaus können sie weitere Zuschläge bei einem besonders starken Umsatzrückgang erhalten oder wenn sie auf besondere Weise betroffen sind wie etwa die Schausteller und Händler auf Weihnachtsmärkten oder Feuerwerkshersteller.
Auch Unternehmen, die schließen, weil die Zugangsregeln den Betrieb unwirtschaftlich machen, können Überbrückungshilfe erhalten.
Dieser Text erschien zuerst auf www.food-service.de.