Die Stadt München will ihre Pläne zur Einführung einer Bettensteuer in der bayerischen Landeshauptstadt nicht aufgeben, auch von juristischen Schritten soll gegebenenfalls Gebrauch gemacht werden.
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern zeigt sich über diese Entwicklungen besorgt. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung des Verbandes hervor. Seit Ende 2022 steht die Idee für die Bettensteuer in München erneut im Raum. Kurz danach bezog die Bayerische Staatsregierung Stellung und bekräftigte, dass sie eine Bettensteuer in Bayern generell verbieten werde. Dafür soll das Kommunalabgabengesetz (KAG) in Artikel 3 um die Übernachtungssteuer erweitert und damit die Erhebung einer Übernachtungssteuer in Bayern generell verboten werden. Anfang Februar hatte der Innenausschuss des Landtages dafür gestimmt, dass eine Bettensteuer verboten wird, im Plenum wird sich der Landtag am 2. März damit befassen. Damit wäre die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer in der Landeshauptstadt München eigentlich vom Tisch, doch die Landeshauptstadt will gegen das Verbot juristisch vorgehen.
"In Zeiten multipler Krisen darf es keine zusätzlichen Belastungen geben. Wir begrüßen daher die klare Haltung der Bayerischen Staatsregierung. Die Ankündigung Münchens, das Gastgewerbe durch eine weitere Belastung zu schwächen und sich über den Entschluss der Staatsregierung hinwegsetzen zu wollen, empfinden wir als Affront – gegenüber Gastgebern und deren Gästen gleichermaßen", so Dehoga-Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer.
Und Inselkammer ergänzt: „Die Staatsregierung will der Branche, insbesondere nach Corona, keine zusätzlichen Lasten auferlegen. Denn in Bayern kommt dem Tourismus als Leitökonomie und Jobmotor eine besondere Bedeutung zu. Rund 600.000 Menschen verdienen ihr Einkommen im Tourismus." Hotellerie und Gastronomie bildeten dabei das Rückgrat des Tourismus. Für 447.000 Erwerbstätige bietet die Branche im Freistaat Arbeit, das entspricht rund jedem 17. Erwerbstätigen. Darüber hinaus befinde sich nahezu jeder zehnte bayerische Ausbildungsplatz in einem Hotel oder einem Gastronomiebetrieb. "Neben der großen Bedeutung der Branche als Ausbilder und Arbeitgeber gibt es eine weitere Besonderheit: Das Gastgewerbe bietet Arbeits- und Ausbildungsplätze noch in allen Regionen Bayerns, auch in Gebieten, aus denen sich andere Industrien und Dienstleister längstens zurückgezogen haben." Und Dehoga-Bayern-Geschäftsführer Dr. Thomas Geppert ergänzt:"München täte gut daran, nicht immense Summen an Steuergeldern für Gutachten im Vorfeld einer Popularklage zu verschwenden, mit dem Ziel, einzelne Branche noch mehr zu belasten, sondern lieber selbst konsequent nach Einsparpotenzialen zu suchen."
Auch die Münchner Mice-Branche schlägt Alarm. In einer aktuellen Meldung lehnt die Tourismus Initiative München (TIM) die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer in München strikt ab. "Die Bettensteuer, die am Dienstag auf der Tagesordnung des Finanzausschusses steht, würde bei einem Inkrafttreten zu erheblichen Verlusten der gesamten Tourismusbranche in München führen", betont Michael Höflich, Geschäftsführer der Tourismus Initiative München.
"Die Mice-Branche in München befürchtet, dass die Zahl der Veranstaltungen wie Kongresse, Konferenzen, Messen und Events um bis zu 15 Prozent zurückgehen könnte, weil die Veranstalter auf günstigere Destinationen ausweichen werden." Gleichzeitig würden steigende Hotelpreise in München im Mice-Bereich zu Auswirkungen an anderer Stelle führen: Um ihre Veranstaltungsbudgets nicht zu überziehen, wären Unternehmen künftig gezwungen, beispielsweise beim Catering, den Locations oder dem Rahmenprogramm zu sparen – oder ihre Teilnehmer aus Kostengründen in Hotels außerhalb der Stadt unterzubringen.
Hinzu kämen die langen Planungsvorläufe im Mice-Bereich: Viele Hotels haben Kontingentverträge für die nächsten Jahre zu festgeschriebenen Pauschalpreisen. Auf den 5 Prozent Übernachtungssteuer, die ab Januar 2024 dazukommen sollen, würden die Häuser gemäß der jetzt vorliegenden Satzung über Jahre hinweg sitzenbleiben, so die Einschätzung der Tourismus Initiative München.
Negative Auswirkungen hätte die Übernachtungssteuer nicht nur im Bereich der geschäftlich bedingten Aufenthalte, sondern auch bei Privatreisen: Die Inflation, explodierende Energiepreise, der Arbeitskräftemangel und damit verbunden steigende Personalkosten werden in diesem Jahr ohnehin zu deutlichen Preissteigerungen führen müssen. Auf diese steigenden Preise kämen dann noch einmal zusätzlich 5 Prozent Bettensteuer, die für viele Hotels am Markt kaum durchsetzbar wären. So mache sich schon jetzt die zurückgehende Konsumlaune in einer deutlich schwierigeren Buchungslage für die kommenden Wochen und Monate bemerkbar, heißt es weiter.
Derzeit gibt es laut Dehoga rund 45 Städte und Kommunen, die Bettensteuern erheben und rund zehn, in denen die Einführung diskutiert wird oder in Planung ist. Nach dem geplanten Verbot von Bettensteuern in Bayern durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes wurde die Diskussion bundesweit neu entfacht.