Steuertipp
Den Paukenschlag des Bundesfinanzhofs können Sie weder als Angestellter noch als Selbstständiger, der freiwillig in die Rente einzahlt, ignorieren. Im Moment noch alles gut, sagte das höchste Finanzgericht. Aber ab 2040 wird die verfassungswidrige Doppelbesteuerung der Rente greifen. Wer ab 2025 in Rente geht, sollte gegen belastende Renten-Steuerbescheide Einspruch einlegen.
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