Nach der vorübergehenden Öffnung schließen immer mehr nordische Länder ihre Grenzen wieder. Grund ist die erneute Ausbreitung des Corona-Virus. Dänemark, Norwegen, Island, Schweden, Finnland – ein Überblick.
Angesichts der erneuten Ausbreitung von Corona in Europa haben viele nordische Länder ihre Grenzen wieder geschlossen beziehungsweise verhängen Zwangsquarantäne für Einreisende. Finnland etwa ist seit 28. September wieder geschlossen, Dänemark seit 24. Oktober. Norwegen verlangt, dass Besucher sich die ersten 10 Tage ihrer Reise in einem Haus oder Hotelzimmer selbst isolieren.
Die Übersicht im Einzelnen:
Dänemark: Reisewarnung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland wird gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Färöer und nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreise-Beschränkungen abgeraten.
Bis einschließlich 17. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein
Teillockdown. Restaurants und Cafés dürfen nur Take-away Verkauf anbieten, Geschäfte, Einkaufszentren und Fitnesscenter bleiben geschlossen.
Dänemark ist inzwischen stark von Covid-19 betroffen. Nahezu alle Kommunen verzeichnen hohe Infektionszahlen, besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland als
Risikogebiet eingestuft wurde.
Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die
dänische Gesundheitsbehörde und das
European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Ganz Deutschland wird von den dänischen Behörden als Covid-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu
rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt. Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen.
Es muss ein
negativer Covid-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist sowie welche Anforderungen an den gegebenenfalls vorzulegenden Test gestellt werden, bieten die
dänischen Behörden.
Es gelten unter anderem Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit
Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen Covid-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die
aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
1. Bei Einreisen aus einem Covid-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen Covid-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest) mitzuführen.
2. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch "nicht sicher" eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
3. Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher ("offen") eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (zum Beispiel Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt. Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Montag bis Mitwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 15 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von Covid-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt. Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland beziehungsweise Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet.
Bis einschließlich 3. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teil-Lockdown. Restaurants, Cafés, Einkaufszentren und Fitnesscenter bleiben geschlossen, Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen dürfen nicht stattfinden. Schüler ab der 5. Klasse und Studierende erhalten Fernunterricht, Angestellte sollen, wo möglich, von zuhause arbeiten. Geschäfte, bleiben geöffnet, Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind möglich.
Färöer
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen.
GrönlandEinreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines
PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (zum Beispiel Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche
Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden.
Finnland: Grenzen dicht
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Uusimaa (mit Großraum Helsinki), Päijät-Häme und Varsinais-Suomi wird gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäne-Regelungen abgeraten.
Die Covid-19 Neuinfektionen steigen landesweit. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa) und die Regionen Päijät-Häme und Varsinais-Suomi. In diesen Regionen beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten daher Beschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind.
Weiterhin einreisen dürfen: Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen, Dienstreisende und Berufspendler, in Finnland Studierende, Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal, Personen, die internationalen Schutz benötigen und Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehrs (zum Beispiel dringende persönliche Gründe). Für sie gilt eine Regelung zur 10-tägigen Selbstisolierung nach Einreise. Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative PCR-Tests vorweisen können.
Island: Immunitätsausweis möglich
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäne-Regelungen abgeraten.
Eine Reisewarnung besteht nicht mehr.
Island war von Covid-19 stärker betroffen, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist jedoch
jüngst gesunken. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das
European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Seit dem 19. August hat Island alle Länder als
Hochrisikogebiete eingestuft. Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein
Registrierungsformular ausfüllen, das unter anderem Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt. Alle Reisenden können wählen, ob sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9000 Isländische Kronen (etwa 55 Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem
Registrierungsformular und 11.000 Isländische Kronen ISK (etwa 68 Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich.
Vom 10. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021 bleibt der
PCR-Test bei Einreise kostenfrei. Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für 5-6 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests und der Quarantäne ausgenommen.
Gleiches gilt vom 10. Dezember an für Reisende, die nachweislich von einer Covid-19-Infektion genesen sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende
Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die
isländische Gesundheitsbehörde.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Innlandet (unter anderem Lillehammer, Hamar) und Viken wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäne-Regelungen abgeraten.
Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen
wieder angestiegen. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen, Tromsø und Trondheim liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Viken und Innlandet. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Einreise: Norwegen hat
Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Alle Reisenden nach Norwegen müssen bei Einreise einen
PCR-Test absolvieren. Der Test soll am Flughafen oder an dafür ausgestatteten Grenzübergängen absolviert werden. Wo das nicht möglich ist, muss der Test innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden.
Nach aktuellem Stand wird bei Einreise ein negativer PCR-Test verlangt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die
Quarantänepflicht gilt weiterhin. Jeder, der nach Norwegen einreist, muss ein
Selbsterklärungsformular ausfüllen. Diese Registrierung muss maximal 72 Stunden vor der Einreise nach Norwegen erfolgen und bei der Grenzkontrolle durch eine Quittung nachgewiesen werden.
Reisende sind dafür verantwortlich, die Quittung oder das ausgedruckte in Norwegen mit sich zu führen. Bei Einreise nach Norwegen finden Grenzkontrollen statt. Die
Zahl der offenen Grenzübergänge wurde reduziert. Die
offenen Grenzübergänge können auf der Webseite der norwegischen Regierung nachgelesen werden.
Die bei Einreise
verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine
Bestätigung des Wohnungsgebers auf einem Formular der norwegischen Behörden nachzuweisen.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen.
Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Die Quarantäne kann
auf sieben Tage verkürzt werden indem man zweimal negativ auf Covid-19 getestet wurde. Der erste Test muss bei Einreise durchgeführt werden und kann ein Schnelltest oder ein PCR-Test sein. Der
zweite Test darf frühestens sieben Tage nach der Ankunft durchgeführt werden und muss ein PCR-Test sein. Die Quarantänepflicht gilt so lange, bis das zweite negative Testergebnis vorliegt.
Einreisende aus Großbritannien können die 10-tägige Quarantäne nicht verkürzen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei. Personen, die
innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine
Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health.
Durchreise: Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Schweden: Reisewarnung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Schweden ist
von Covid-19 stark betroffen. Nach zwischenzeitlicher Stabilisierung auf niedrigerem Niveau während des Sommers, ist die Zahl der Neuinfektionen wieder stark gestiegen. In allen Provinzen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage deutlich, weshalb Schweden als
Risikogebiet eingestuft wurde.
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen
grundsätzlich keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet. Schweden hat am 21. Dezember 2020 allerdings ein Einreiseverbot für Reisende aus Dänemark und Großbritannien kommend, eingeführt. Dieses Verbot gilt vorerst bis 21. Januar 2021.
Ausgenommen sind schwedische Staatsangehörige, jedoch nicht deren nicht-schwedische Familienangehörige, sowie Personen, die in Schweden arbeiten oder leben. Außerdem gibt es eine Ausnahme für Personen, die dringende familiäre Gründe für die Reise haben, sowie für einige besondere Berufsgruppen. Ausgenommen sind bei Einreisen aus Dänemark außerdem Personen, die auf Bornholm leben oder dort im Gesundheitssektor arbeiten und die durch Schweden reisen müssen sowie für Krankentransporte.
Die
Durchreise durch Schweden ist grundsätzlich möglich. Neben der nur noch eingeschränkt möglichen Einreise aus Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu. Zur Einreise in Norwegen beziehungsweise Finnland informieren die
Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die
Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die
Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die
Deutsche Botschaft in Kopenhagen.
Dieser Text erschien zuerst auf www.fvw.de.