Tourismusabgabe
Weil die Stadt Leipzig keine überzeugende Berechnung für die Erhebung der Gästetaxe präsentieren kann, hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen am Mittwoch, 10. Februar, im Rahmen einer Normenkontrollklage zugunsten der Berliner Hotel- und Hostelgruppe a&o entschieden: Die Tourismusabgabe in Leipzig ist nichtig.
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