Buchungsportale

Weiß unsere Justiz noch, was sie tut?

Die Marktentwicklung in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass Booking.com mitnichten auf die Best-Preis-Klausel angewiesen ist.

Die Rechtsprechung ist kaum zu verstehen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) gesteht es Booking.com zu, weiterhin den „besten“ oder gleich günstig

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