Viele Gastgeber setzen inziwschen auf die 4-Tage-Woche, um die Jobs im Gastgewerbe attraktiver zu gestalten und den Bedürfnissen vieler Beschäftigter gerecht zu werden. Rein arbeitsrechtlich gibt es dabei klare Regeln.
Expertin Sandra Warden, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin beim Dehoga Bundesverband, weiß, was dabei zu beachten ist:
§ 3 ArbZG bestimmt, dass die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.