Augsburg sagt ja, Ansbach sagt nein. Jüngste Urteile zur Bekanntgabe von Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung kommen zu gegenteiligen Ergebnissen. In Augsburg müssen zwei Kläger, die sich gegen die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse wehrten, diese gemäß des Verbraucherinformationsgesetzes dennoch offenlegen. In Ansbach nicht. Hier gab das Verwaltungsgericht der Klage statt, dass ein...
